Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die Produktsicherheitsverordnung lautet im Englischen „General Product Safety Regulations“. Hiervon wird auch die Abkürzung GPSR abgeleitet. Die GPSR (auch bekannt als Verordnung über die Sicherheit von Produkten) stellt den rechtlichen Rahmen dar, der die Sicherheit von Produkten im europäischen Markt gewährleisten soll. Sie legt allgemeine Grundsätze fest, wie Produkte gestaltet, hergestellt und in den Verkehr gebracht werden müssen, um sicherzustellen, dass sie keine Risiken für Verbraucher oder Dritte darstellen.

Am 13. Dezember 2024 wird die Produktsicherheit-/kennzeichnung verbindlich. Libri bereitet sich sorgfältig auf diese neue Regelung vor und wird rechtzeitig alle Partnerverlage anschreiben und informieren. In Kurzform: Libri wird ab dann für die Prüfung verantwortlich sein, dass alle Produkte korrekt von den Partnerverlagen gekennzeichnet sind (Produkte, die nicht GPSR-konform sind, werden aus dem Sortiment genommen), z.B.:

  • Kennzeichnung des Produkts: Hersteller oder Verlage müssen sicherstellen, dass die Hersteller Ihre Produkte mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer versehen, damit das Produkt leicht identifiziert werden kann (z. B. ISBN). Diese Kennzeichnung sollte als physisch erkennbares Etikett auf dem Produkt angebracht sein (siehe Pflichten für Verlage Börsenverein).
  • Warnhinweise und Produktkennzeichnung: Wenn nötig, müssen die Produkte klare Warnhinweise oder Kennzeichnungen haben, die für Verbraucher gut sichtbar sind. Diese sollten ebenfalls als physisch erkennbares Etikett am Produkt oder der Verpackung angebracht werden.
  • Hersteller bzw. Verlagsinformationen: Der Hersteller oder Verleger muss seinen Namen, Handelsnamen oder die Marke, seine Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben. Falls abweichend, muss auch eine zentrale Kontaktadresse angegeben werden. Diese Informationen sollten entweder auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage stehen.

Des Weiteren operiert Libri als Fernabsatzbetreiber. Fernabsatzbetreiber agieren als Schnittstelle zwischen Herstellern, Verlagshäusern, Importeuren und den Endverbrauchern. Ihre zentrale Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie vertreiben oder über ihre Plattformen anbieten, den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie übernehmen eine Vermittlungsrolle, die den Zugang von Produkten zum Markt und zu den Konsumenten erleichtert. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produktbeschreibungen auf ihren Websites vollständig, korrekt und klar verständlich sind. Libri erwartet von seinen Partnern daher eine umfassende Bereitstellung aller relevanten Informationen in digitaler Form.

  • Herstellerangaben: Namen des Herstellers oder Verlags, Eingetragener Handelsname o. d. eingetragene Handelsmarke d. Herstellers oder Verlags, Postanschrift & E-Mail des Herstellers oder Verlags
  • Produktidentifikation: Im Online-Verkauf müssen Produkte klar identifizierbar sein, z.B. durch die digitale Bereitstellung v. Bilder, Produkttyp (Beschreibung) & Identifikatoren (Nummern etc.)
  • Falls der Hersteller oder Verleger nicht in der EU niedergelassen ist: Namen d. verantwortlichen Person (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister), Anschrift d. verantwortlichen Person (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister), E-Mailadresse d. verantwortlichen Person (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister)